Peugeot bietet dreimonatiges Rückgaberecht
Wer innerhalb der ersten 1000 gefahrenen Kilometer in einem Zeitraum von maximal drei Monaten seine Kaufentscheidung revidieren möchte, erhält den vollen Kaufpreis zurück. Lediglich die Kosten für An- und Abmeldung, Betriebsstoffe sowie Steuern und Versicherung müssen vom Kunden selbst beglichen werden. Das Rückgaberecht gilt sowohl bei Barkauf als auch bei Leasing oder Finanzierung.
Gibt der Kunde das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 1001 bis 3000 Kilometer zurück, bekommt er ebenfalls den Kaufpreis erstattet - abzüglich einer Pauschale für den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung sowie für jeden von Beginn an gefahrenen Kilometer. Nach über drei Monaten oder mehr als 3000 Kilometer Laufleistung besteht das Rückgaberecht nicht mehr. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 03.09.2010
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