Piëch darf im MAN-Aufsichtsrat bleiben
Der Kläger hatte sich auf einen Betriebs-Kodex berufen. Der sieht vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht älter als 70 Jahre alt sein und auch keinem anderen Aufsichtrat angehören soll. Die Richter werteten diese Regelung aber nicht als bindend, da sie nicht im deutschen Aktiengesetz verankert sei. (ar/jri) Letzte Änderung: 22.11.2007
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