Piëch darf im MAN-Aufsichtsrat bleiben

Ferdinand Piëch darf im Aufsichtsrat von MAN bleiben. Das Landgericht München wies die Klage eines Aktionärs zurück, der Einwände gegen die Mitgliedschaft des Volkswagen-Aufsichtsratsvorsitzenden in dem Gremium des Nutzfahrzeugherstellers erhoben hatte.

Der Kläger hatte sich auf einen Betriebs-Kodex berufen. Der sieht vor, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht älter als 70 Jahre alt sein und auch keinem anderen Aufsichtrat angehören soll. Die Richter werteten diese Regelung aber nicht als bindend, da sie nicht im deutschen Aktiengesetz verankert sei. (ar/jri) Letzte Änderung: 22.11.2007









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