Porsche klagt gegen Ablehnung des Antrags

Porsche wird gegen die Ablehnung eines Ergänzungsantrages durch die Volkswagen-Hauptversammlung vor einem Monat klagen. Der Stuttgarter Sportwagenhersteller hatte als größter Anteilseigner am 24. April 2008 in Hamburg gefordert, die Sperrminorität von 20 Prozent im VW-Gesetz zu streichen, an der auch die Bundesregierung festhalten will.

Der Antrag war vor einem Monat am Widerstand des Landes Niedersachsen gescheitert, das von der Klausel profitiert. Sie sieht vor, dass kein Aktionär bei VW mehr als 20 Prozent Stimmrecht hat, egal wie viele Anteile er besitzt. Niedersachsen hält 20,1 Prozent der Aktien und hat damit das gleiche Stimmrecht wie Porsche mit über 30 Prozent. Der Passus war im Oktober 2007 vom Europäischen Gerichtshof als Verstoß gegen europäisches Recht und gegen den freien Kapitalverkehr gewertet worden. Dennoch hat das Bundeskabinett heute (27. Mai 2008) dem von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuentwurf zugestimmt, der an der 20-Prozent-Regelung festhält. (ar/jri) Letzte Änderung: 27.05.2008









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