Porsche mahnt Satzungsänderung bei Volkswagen an
Die VW-Satzung sieht vor, dass kein Anteilseigner, egal wie viele Aktien er besitzt, mehr als 20 Prozent Stimmrecht hat. Die EU sieht darin eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs, weil Investoren abgeschreckt würden. Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil auch den Passus bemängelt, nach dem der Bund und das Land Niedersachsen jeweils zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken können, auch wenn sie nur eine einzige Aktie.
Porsche ist mit gemeldeten 30,6 Prozent größter Volkswagenaktionär und plant eine Aufstockung seines Anteils an. In dem Antrag zur Hauptversammlung fordert der Sportwagenhersteller, das Entsendungsrecht des Bundes und des Landes ebenso zu streichen wie die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent. Außerdem mahnt Porsche das auf 80 Prozent erhöhte qualifizierte Mehrheitserfordernis an das allgemeine Aktienrecht mit 75 Prozent anzupassen. Von der Bundesregierung verlangt das Unternehmen außerdem, das VW-Gesetz aus dem Jahr 1960 komplett zu streichen. (ar/jri) Letzte Änderung: 14.03.2008
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