Porsche mahnt Satzungsänderung bei Volkswagen an

Porsche hat heute (14. März 2008) bei Volkswagen einen Antrag für die Tagesordnung der am 24. April 2008 stattfindenden Hauptversammlung eingereicht. Damit mahnt der Stuttgarter Sportwagenhersteller die Änderung des so genannten VW-Gesetzes an, das im Oktober 2007 vom Europäischen Gerichtshof in Teilen gekippt worden war.

Die VW-Satzung sieht vor, dass kein Anteilseigner, egal wie viele Aktien er besitzt, mehr als 20 Prozent Stimmrecht hat. Die EU sieht darin eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs, weil Investoren abgeschreckt würden. Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil auch den Passus bemängelt, nach dem der Bund und das Land Niedersachsen jeweils zwei Vertreter in den VW-Aufsichtsrat schicken können, auch wenn sie nur eine einzige Aktie.

Porsche ist mit gemeldeten 30,6 Prozent größter Volkswagenaktionär und plant eine Aufstockung seines Anteils an. In dem Antrag zur Hauptversammlung fordert der Sportwagenhersteller, das Entsendungsrecht des Bundes und des Landes ebenso zu streichen wie die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent. Außerdem mahnt Porsche das auf 80 Prozent erhöhte qualifizierte Mehrheitserfordernis an das allgemeine Aktienrecht mit 75 Prozent anzupassen. Von der Bundesregierung verlangt das Unternehmen außerdem, das VW-Gesetz aus dem Jahr 1960 komplett zu streichen. (ar/jri) Letzte Änderung: 14.03.2008









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