Prämienerhöhung ermöglicht Kündigung

Nachdem mit dem 30. November der Termin für eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung verstrichen ist, bleibt Versicherungsnehmern jetzt noch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dieses besteht, wenn der Versicherer für die nächste Versicherungsperiode die Prämie anhebt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.

In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. "Die Anhebung der Versicherungssteuer auf 19 Prozent ist jedoch in diesem Sinne keine Prämienerhöhung und rechtfertigt deshalb keine Kündigung", betont Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Das Versicherungssteueraufkommen steht nämlich nicht den Versicherungsgesellschaften, sondern ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Steuer lediglich ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Fällt der Betrag nach Mitteilung des Versicherers für das kommende Jahr höher aus, sollte jeder Autobesitzer prüfen, ob diese höhere Forderung allein durch die Versicherungssteuer bedingt ist oder nicht. Hat der Versicherer nicht nur die höhere Steuer an den Verbraucher weiter gegeben, sondern tatsächlich auch seine Prämie erhöht, kann ein Anbieterwechsel vollzogen werden. "Dabei empfiehlt sich zunächst ein Vergleich der Kfz-Versicherungsangebote", sagt Hoffmann. (ar/pl) Letzte Änderung: 04.12.2006









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