Punktesystem in Flensburg soll reformiert werden
Nach Meinung des ADAC darf die Änderung des Punktesystems aber nicht dazu führen, dass die für drei Jahre eingetragenen Verstöße bei neuen Geldbußen zu höheren Strafen führen. Nur wenn ein enger zeitlicher und inhaltlicher Bezug zwischen den Delikten besteht, sollten die Vortaten straferhöhend verwendet werden.
Wer heute eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt je nach Vergehen einen bis vier Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Kommt während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzu, beginnt auch für den alten eine neue Zweijahresfrist. So können Verkehrsverstöße bis zu fünf Jahren eingetragen bleiben.(ar/jri) Letzte Änderung: 18.03.2009
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