Rademacher schreibt an Ministerpräsidenten

In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder hat sich Robert Rademacher, Präsident des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, für Ausnahmeregelungen im Rahmen der so genannten Feinstaubverordnung ausgesprochen. Dies betreffe sowohl Kfz-Unternehmen in den geplanten Umweltzonen sowie Oldtimer mit H-Kennzeichen. In dem Schreiben heißt es unter anderem, bei der am 1. März 2007 in Kraft getretenen Regelung gebe es Rechtsunsicherheit.

Betroffene Unternehmen müssten schon deshalb ausgenommen werden, weil sie von Mitarbeitern und Kunden erreichbar bleiben müssten. Analog einer Ausnahme für Anwohner müsse dies auch für Handel und Handwerk gelten. Gleichermaßen, so Rademacher, brauche man nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens eine Ausnahme für Oldtimer mit H-Kennzeichen. (ar/os) Letzte Änderung: 25.05.2007









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