Rademacher schreibt an Ministerpräsidenten
Betroffene Unternehmen müssten schon deshalb ausgenommen werden, weil sie von Mitarbeitern und Kunden erreichbar bleiben müssten. Analog einer Ausnahme für Anwohner müsse dies auch für Handel und Handwerk gelten. Gleichermaßen, so Rademacher, brauche man nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens eine Ausnahme für Oldtimer mit H-Kennzeichen. (ar/os) Letzte Änderung: 25.05.2007
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