Ramsauer fordert Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein-Erwerb
Noch im Sommer werden die Ressortabstimmung sowie die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Frühherbst ist die Kabinettvorlage geplant.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung wird den Ländern freigestellt.
Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch aus technischen Gründen schwerer geworden. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01.01.1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 19.07.2010
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