Ratgeber: Sicher durch die dritte Jahreszeit
Konkret bedeutet das: Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen. Daraus ergibt sich auch, dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als als 50 km/h gefahren werden darf. Zur Orientierung der Sichtweite dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Gedrosseltes Tempo bei schlechter Sicht oder bei Fahrten durch Waldstücke empfiehlt der ADAC auch noch aus einem anderen Grund. Mit abnehmendem Tageslicht sind Wildtiere morgens später und abends früher aktiv. Rund 2800 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Wildunfällen verletzt.
Taucht Wild auf der Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen, gegebenenfalls abblenden und hupen, aber nicht unkontrolliert ausweichen. Kommt es dennoch zur Kollision mit einem größeren Tier, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Wild nur verletzt wurde und wieder im Wald verschwindet. Angefahrene Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden, da sie auskeilen und Krankheiten übertragen könnten. Strafbar ist es, getötetes Wild mitzunehmen. Wilderei wird mit Geld- und Haftstrafen geahndet.
Der ADAC warnt außerdem im Herbst vor so genanntem "Bauernglatteis". Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der Ernte die Straße verschmutzen, können Lehm- und Erdklumpen leicht zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere wenn sich die Klumpen mit Feuchtigkeit zu einem rutschigen Schmierfilm verbinden. Grundsätzlich empfiehlt sich gerade auch im Herbst zudem das Fahren mit Licht.
Der Blick nach oben kann im Herbst ebenfalls vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Bei Sturm und starken Winden sollte man sein Auto nicht unbedingt unter Bäumen, insbesondere Pappeln, parken. Herab fallende Äste könnten das Fahrzeug beschädigen.
Und mit dem Oktober wird auch wieder der Wechsel auf Winterreufen grundsätzlich empfohlen. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 19.09.2010
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