Ratgeber: Vor der Reise Warnwestenpflicht klären
Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen die Experten. Viele europäische Länder verlangen deshalb, in solchen Fällen eine Warnweste überzustreifen. In Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien sind Autofahrer verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien. Zum Teil ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben.
Die fälligen Bußgelder vor allem für das Nichtanlegen können die Urlaubskasse stark belasten. Der Mindestsatz beträgt beispielsweise in Belgien 50 Euro, in Portugal sogar 120 Euro. In extremen Fällen kann der Betrag drastisch steigen. In Portugal gilt die Vorschrift nur für im Land zugelassene Fahrzeuge, betrifft deshalb aber auch Mietwagen. In einigen Ländern gelten die Vorschriften auch für Motorradfahrer. Daher ist es ratsam, sich über die Praxis im Urlaubsland vorab zu informieren. Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen, die mit einem Label auf der Weste zu erkennen ist.
In Deutschland müssen derzeit nur die Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge eine Warnweste mitführen. Aber auch die privaten Autofahrer sollten im Interesse der eigenen Sicherheit immer eine Warnweste im Auto griffbereit halten. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.07.2010
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