Ratgeber: Vorsicht in der närrischen Zeit

Karnevalisten sollten lieber andere als Steuer lassen.
Karnevalisten sollten lieber andere als Steuer lassen.
Die närrische Zeit nähert sich, und damit auch wieder vermehrter Leichtsinn hinter dem Steuer. Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch ist nach Angaben des ADAC Alkohol der häufigste Grund für einen Führerscheinverlust. Auch wer sich im Karnevalskostüm als Fahrer ins Auto setzt, sollte einige Dinge beachten.

Wer sich maskiert hinter das Lenkrad setzt, der darf dies nur, wenn die Sicht, die Bewegungsfreiheit und das Gehör nicht beeinträchtigt werden. Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu, da sie die Wahrnehmung einschränken, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer diese Regeln missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes.

Das Tragen einer Maske ist an den närrischen Tagen kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ab dem Aschermittwoch gilt aber wieder: Maske ab. Wer dann noch mit einer Maske geblitzt wird, hat für den Fall, dass er überführt werden kann, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt wird.

Während des närrischen Treibens ist zudem verstärkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz des Kaskoversicherers. Außerdem kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5000 Euro Regress fordern. Dasselbe gilt natürlich auch bei Drogenkonsum. Wer also ausgiebig Fasching feiern und dabei auch Alkohol trinken möchte, der sollte sich von vorneherin eine Mitfahrgelegenheit suchen, ein Taxi bestellen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Doch auch am Tag danach ist die Gefahr nicht gebannt. Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut ab So warnt TÜV Rheinland vor Restalkohol am nächsten Morgen, denn bereits bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert kann schon der Führerschein für einige Monate weg sein, falls man sich auffällig im Straßenverkehr verhält oder gar einen Unfall verursacht, warnt auch der ADAC. Obendrein droht eine hohe Geldstrafe. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 03.02.2010









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