Reform der Diesel-Abgasuntersuchung
Sehr geehrte Damen und Herren, die heutige Abgasuntersuchung von Dieselfahrzeugen ist nicht in der Lage, Fahrzeuge mit defektem Partikelfilter zu erkennen. Mit anderen Worten: die Abgasuntersuchung für moderne Dieselfahrzeuge ist wirkungslos. Sie muss reformiert werden, da die derzeit verwendeten Messgeräte nicht in der Lage sind, die Partikelemissionen bei Fahrzeugen mit Partikelfilter zu erkennen. Ursprünglich wurde die Abgasuntersuchung (AU) eingeführt, um sicher zu stellen, dass sich die Abgaswerte über die Lebensdauer eines Fahrzeugs nicht verschlechtern. Die heutige Diesel-AU wird diesem Auftrag nicht gerecht. Seit Beginn der Euro 5 Norm besteht technisch keine Chance mehr, dass die veralteten Messgeräte emissionserhöhende Fehler überhaupt erfassen könnten. Auch defekte Partikelfilter werden damit nicht entdeckt.
Auf der Pressekonferenz zeigen wir Ihnen die Wirkungslosigkeit der jetzigen Diesel-AU und führen mit einem Euro 3-Fahrzeug und einem Euro 5-Pkw mit ab Werk eingebautem Filter die Untauglichkeit der derzeit eingesetzten Messgeräte vor. Ein Vergleichstest mit modernen Messgeräten wird zeigen, dass die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, exakt zu messen und die gesundheitsrelevante Partikelanzahl zu erfassen. Die Einführung der neuen Messgeräte bedeutet für die Autobesitzer, dass sie nicht mehr Millionen Euro für nahezu wirkungslose Untersuchungen ausgeben.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Datum: Donnerstag, 26. November 2009 um 10.30 Uhr Ort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
Reichstagufer 14,10117 Berlin
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e.V.
Klaus Burger, Präsident des Bundesverbands Automobil
Service-Ausrüstungen (ASA) und Geschäftsführer
der Firma MAHA
Günter Afflerbach, TÜV Nord Dr. Axel Friedrich, Internationaler Berater
Verkehrspolitik, Berlin
Wir bitten um Rückmeldung unter 030 2400867-0.
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Fokken Deutsche Umwelthilfe, Sprecherin Politik & Presse
Berlin (ots) Letzte Änderung: 23.11.2009
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