Reißverschlussprinzip gilt nicht für Autobahn-Auffahrten
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt das Reißverschlussprinzip nicht Foto. Bild:VW/gp
Wer sich trotzdem so verhält, gefährdet sich und andere. Er trägt außerdem im Fall eines Auffahrunfalls die Schuld und damit auch die Kosten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Verkehr auf der Autobahn immer Vorrang hat. Fahrzeuge auf der Beschleunigungsspur sollten Vorsicht walten lassen und darauf achten, sich weder zu schnell und ohne den nötigen Sicherheitsabstand noch zu zögerlich einzuordnen.
Doch auch für die Fahrer auf der Autobahn gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, wenn möglich das Tempo verringern oder erhöhen, um Fahrzeuge einscheren zu lassen, oder auf die linke Fahrspur wechseln, sofern er den dortigen Verkehr nicht gefährdet. (ar/jri) Letzte Änderung: 02.04.2009
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