Restalkohol kann zu Fahrverbot führen
Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau. Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall reichen bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe.
Laut Bußgeldkatalog droht ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten, 500 Euro Bußgeld für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1000 Euro, bei Wiederholungstätern sogar 1500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Neujahrsnacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 30.12.2011
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