Roter Punkt für Fahrgemeinschaften mit Bahnkunden
Falls auf dem Weg zur Arbeit etwas passieren sollte, werde der Schaden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, versicherte heute (4. Oktober 2007) der ACE. Das gelte auch für Umwege, beispielsweise wenn sich wegen der Mitnahme eines Arbeitskollegen die Strecke zum Arbeitsplatz oder nach Hause verlängere. Die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft müssen laut ACE auch nicht in derselben Firma arbeiten, um bei Wegeunfällen versichert zu sein. Die Versicherung hafte allerdings nur, wenn die Fahrgemeinschaft einen Nutzen bringe - etwa eine Zeit- oder Kostenersparnis.
Der rote Punkt ist unter www.ace-online.de/roterpunkt im Internet kostenfrei herunterladbar. (ar/jri) Letzte Änderung: 04.10.2007


