Rotlichtsünder verursachen 98 000 Verkehrsunfälle
Wer über eine rote Ampel fährt, riskiert laut ACE ein Bußgeld in Höhe von bis zu 316 Euro. Außerdem könne ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, ferner kassierten solche Verkehrssünder bis zu vier Punkte im Flensburger Zentralregister. Entgegen anderslautender Meinungen ist auch das Überfahren der Ampel bei gelb grundsätzlich ein Verkehrsverstoß, betont der ACE. Die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 37, laute: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten", was so viel bedeute wie: nicht durchfahren. (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 14.05.2009
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