Russfilter-Förderung beschlossen

Die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkws mit Rußpartikelfiltern ist gestern Abend vom Bundeskabinett beschlossen worden. Auch wenn das Gesetz erst ab 1. April 2007 in Kraft tritt, wird die Nachrüstung rückwirkend zum 1. Januar 2006 mit einmalig 330 Euro gefördert. Die Unterstützung wird bis Ende 2009 gewährt.

Dagegen müssen Halter von Fahrzeugen, die nicht die Euro 4-Norm erfüllen, müssen über den Zeitraum von vier Jahren (1.4.07 bis 31.3.2011) 1,20 Euro mehr pro 100 Kubikmetern Hubraum zahlen. (ar/sb) Letzte Änderung: 30.11.2006









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