Saisonfahrzeuge erst zu Saisonbeginn anmelden

Liegt der Hauptuntersuchungs-Termin von Saisonfahrzeugen wie Cabrios vor der Zulassungsperiode, müssen diese nicht sofort zur Hauptuntersuchung. Erst wenn die Saison beginnt, muss der Wagen zum TÜV. Beispiel: Im Februar ist die HU fällig. Das Auto wird aber erst im April zugelassen und muss deshalb auch erst im April zur Hauptuntersuchung. Darauf weißt der TÜV Süd hin.



Für die Abgasuntersuchung von Saisonautos gilt dieselbe Regelung. Auch sie müssen erst zur ASU, wenn sie angemeldet werden. (ar/sb) Letzte Änderung: 31.01.2007









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