Schlechte Ladungssicherung: Versicherung darf Leistung kürzen
In dem Fall hatte ein Autoliebhaber einen vollkaskoversicherten Porsche auf einem Anhänger schlecht austariert verladen. Er kam mit dem Gespann ins Schleudern und dann von der Straße ab. Der Halter klagte gegen den Einwand der Versicherung, er habe fahrlässig gehandelt. Das Gericht urteilte, der Kläger habe durch das unzureichende Verladen des Wagens seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Diese Grundsätze lassen sich laut DAV auch auf andere Fälle übertragen. Das bedeute, dass auch Transport- oder andere Versicherungen die Leistung kürzen dürfen, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert war. Für Schäden an der Ladung im Kofferraum kommen generell weder Kasko- noch Haftpflichtversicherung auf. (ampnet/Sm)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 04.01.2012
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