Schweiz kooperiert mit KBA bei Verfolgung von Verkehrssündern
Bisher waren Bußgeldbescheide von geringer Höhe nicht weitergeleitet worden, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Die Schweiz musste dafür jeweils ein Rechtshilfeersuchen bei den Deutschen Behörden einreichen. (ar/sb) Letzte Änderung: 07.08.2006
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