Seit 1. März gelten nur noch die blauen Mofa-Kennzeichen
Foto: Allianz
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. (ar/Sm) Letzte Änderung: 08.03.2009
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- Zusammenarbeit von BMW und Daimler nimmt Formen an
- Dudenhöffer: "Wir haben einen schweren Winter vor uns"
- Bundesregierung noch nicht zufrieden mit Opel-Rettungspaket
- Peugeot setzt weiter auf deutsche Zulieferer
- Daimler muss in den USA 700 Mio US-Dollar Steuern nachbezahlen


