Selbstständige müssen fürs Autoradio zahlen
Die Gebühr sei fällig, wenn das Auto auch beruflich genutzt werden, so die Verbraucherschützer. Die Juristen von ARD und ZDF gingen neuerdings davon aus, dass das bei Selbstständigen immer so sei. Sie würden sich bei dieser Auffassung auf eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages aus dem Jahr 2005 berufen. Wollten Selbstständige nicht für das Autoradio zahlen, müssten sie nun beweisen, dass sie den Wagen nur privat nutzen würden. Laut GEZ könnten Selbstständige die rein private Nutzung mit einer verbindlichen Erklärung glaubhaft machen, berichtet das Verbrauchermagazin. (ar/pl) Letzte Änderung: 25.01.2007
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