Selbstständige und Freiberufler müssen Krankengeld zusätzlich sichern
Das jeder dritte Selbstständige und Freiberufler Mitglied einer Krankenkasse ist, hat einen Grund. Denn Alleinverdiener können ihre Angehörigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenfrei mitversichern. Bei privaten Anbietern müssten sie für jedes Familienmitglied eine gesonderte Police abschließen und unter dem Strich deutlich mehr Geld aufwenden.
Bislang hatten Selbstständige und Freiberufler beim Krankengeld die Wahl. Entweder sie versicherten sich zum normalen Beitrag und waren bei einer längeren Krankheit - ähnlich jedem Angestellten- ab der siebten Woche gegen Einkommenseinbußen halbwegs gewappnet. Oder sie verzichteten ganz darauf und zahlten einen ermäßigten Beitrag. Einige Kassen erlaubten gegen einen höheren Beitrag auch eine Zahlung von Krankengeld schon ab der vierten Woche.
Die Tagessätze waren aber stets auf 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Angestellten begrenzt. In diesem Jahr liegt die Grenze bei monatlich 3600 Euro, umgerechnet macht das also 84 Euro am Tag. Mit dem Gesundheitsfonds wird sich das ändern. Die Krankenkassen können nun über ihre Tagegeldtarife nun weitgehend frei entscheiden. Wer viel verdient, wird ab dem kommenden Jahr auch viel absichern können. Entscheidend ist der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Doch werden viele Unternehmen ihre Tarife erst im Dezember vorstellen.
Klar ist jedenfalls, dass sie im Gegensatz zu den Privatversicherern keine Gesundheitsprüfung vorschreiben und Vorerkrankungen nicht aus dem Versicherungsschutz ausklammern dürfen. Damit sind die Kassen gegenüber den Tarifen der privaten Krankenversicherer im Vorteil. Dafür müssen bei den Tagegeldtarifen der GKV andere Nachteile in Kauf genommen werden müssen. Akzeptiert ein Versicherter das Angebot, so bindet er sich automatisch für drei Jahre an seine Kasse.
Entscheidet er sich zu einem Wechsel, muss er zunächst einmal eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten. Beim neuen Versicherer setzt der Versicherungsschutz fürs Tagegeld aber erst nach einer zumeist viermonatigen Wartezeit ein. Wer also im Dezember sein Kündigungsschreiben losschickt, ist ein halbes Jahr lang nicht gegen Verdienstausfall abgesichert.
Viel Zeit lassen die Unternehmen auch ihren Bestandskunden nicht. Wer bei seinem Versicherer bleibt, muss sich in der Regel noch bis zum Jahresende für oder gegen das Angebot entscheiden. Kommt er zu spät, setzt auch für ihn die viermonatige Karenzzeit ein. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wegen der Feiertage haben viele Versicherer die Frist bis zum 31. Januar verlängert.
Doch nicht nur Fristen und Termine könnten den Kunden zu schaffen machen. Bei der Techniker Krankenkasse zahlt ein 35-jähriger Selbstständiger für 80 Euro Krankengeld ab der siebten Woche nach dem neuen Wahltarif ab 2009 einen Monatsbeitrag von 23,20 Euro. Bei der DAK müsste er für die Tarifstaffel 82 Euro noch drei Euro drauflegen. Beim Privatversicherer HUK-Coburg gibt es denselben Schutz hingegen schon für 16 Euro, allerdings mit Gesundheitsprüfung. Dies zeigen Berechnungen des Freiburger Beratungsunternehmens kvpro.de.
Gerd Güssler, Geschäftsführer bei kvpro.de, weiß von deutlichen Leistungsunterschieden: "Bei manchen Anbietern sind schwangerschaftsbedingte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen, bei anderen der Verdienstausfall nach einem durch Alkohol verursachten Unfall." (ar/Sm) Letzte Änderung: 22.12.2008
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