Service: Hinter dem Steuer hört der Faschingsspaß auf
Hinter dem Steuer hört der Faschingsspaß schnell auf: Zwar sind Verkleidungen für Autofahrer nicht grundsätzlich tabu, aber die Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Eine Pappnase ist nach Auskunft des Automobilclub von Deutschland (AvD) mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, auf Accessoires wie Augenklappe oder eine komplette Gesichtsmaske sollte jedoch verzichtet, da sie die Wahrnehmung trüben. Wer so unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall sieht es schon schlimmer, denn dann droht im Zweifelsfall der Verlust des Kaskoschutzes.
Auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist, so stellt das Tragen einer Maske an den närrischen Tagen keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar. Ab Aschermittwoch gilt aber: Maske wieder ab! Wer danach noch mit einer Maske geblitzt wird, muss im Fall einer Überführung mit höheren Strafen rechnen, da ihm möglicherweise Vorsatz unterstellt wird.
In der Faschingszeit müssen Autofahrer grundsätzlich mit verstärkten Polizeikontrollen rechnen. Nicht nur während des Karnevals gilt grundsätzlich: Wer feiern und dabei Alkohol trinken möchte, sollte von vorneherein ein Mitfahrgelegenheit suchen oder mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln den Heimweg antreten. (ar/jri) Letzte Änderung: 30.01.2008
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