Service: Im Herbst steigt die Gefahr für Wildunfälle
Die Suche nach geeigneten Mitteln zur Vermeidung von Wildunfällen durch technische Maßnahme ist bislang ohne Erfolg geblieben. Der Gesamtverband der Versicherer (gdv) hat in einer groß angelegten Studie über einen Zeitraum von neun Jahren 5000 Wildunfälle untersucht. Demnach reduzieren weder Duftzäune oder optische und akustische Reflektoren, noch Rückschnitt der Hecken und Sträucher am Straßenrand oder Wildwechselschilder die Gefahr nachhaltig.
Risiko, mit Wild zu kollidieren besteht nicht nur der Morgen- und Abenddämmerung, sondern während der gesamten Nacht. Vor allem während der Brunftsaison von September bis Januar besteht erhöhte Alarmbereitschaft. Häufigste Gefahr sind Rehe, die an etwa 80 Prozent aller Wildunfälle beteiligt sind. Jedes fünfte in Deutschland "erlegte" Reh wird nach Angaben des Deutschen Jagdschutz-Verband von einem Auto zur Strecke gebracht. Bei etwa jedem zehnten Unfall kreuzt ein Wildschwein die Straße. Häufig unterschätzen Autofahrer die Gefahr, die von einem Zusammenstoß mit einem Tier ausgeht. Ein Reh mit beispielsweise 20 Kilo Gewicht hat bei Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von etwa einer Tonne.
Insbesondere in der Nähe von Niederungen sollten Autofahrer besonders umsichtig fahren und die Geschwindigkeit drosseln. Das empfiehlt der ACE selbst dann, wenn kein Verkehrszeichen vor Wildwechsel warnt. Nach einem Wildunfall können sich Autofahrer nämlich nicht auf fehlende Beschilderung berufen, verweist der ACE auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Urteil vom 24. 4. 2001, Az: 11 O 722/00).
Der Straßenrand und angrenzende Gebiete sollten aufmerksam beobachtet werden. Experten empfehlen, nachts in bewaldeten Gebieten so weit wie möglich mit Fernlicht zu fahren. Die Augen der Tiere wirkten so wie Rückstrahler und sie sind so früher zu erkennbar. Sobald ein Tier am Straßenrand oder auf der Fahrbahn gesichtet wird, sollte stark gebremst, auf Abblendlicht umgeschaltet und kräftig gehupt werden. Auf Ausweichmanöver sollte bei höherem Tempo verzichtet werden, denn nicht selten gerät das Fahrzeug ins Schleudern und prallt unkontrollierbar gegen einen Baum oder landet im Graben. Wenn ein Zusammenstoß unvermeidlich wird, sollte so stark wie möglich gebremst und das Lenkrad fest gehalten werden.
Kommt es zur Kollision, müssen das Warnblinklicht eingeschaltet und das Fahrzeug gesichert werden. Anschließend sollte die Polizei alarmiert werden. Sie benachrichtigt auch den Jagdpächter, der gegebenenfalls ein nur angefahrenes oder verletztes und geflüchtetes Tier von seinem Leiden erlöst. Auf keinen Fall sollte ein angefahrenes Tier angefasst werden, rät der ADAC. Füchse könnten mit Tollwut infiziert sein, scheinbar bewusstlose Rehe plötzlich auskeilen. Wer das tote Tier in seinen Kofferraum legt, begeht Jagdwilderei und riskiert die Beschlagnahmung seines Autos und eine Geldstrafe. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Damit die Kaskoversicherung zahlt, benötigt der Autofahrer eine Bescheinigung der Polizei oder des Jagdpächters. (ar/jri) Letzte Änderung: 26.09.2007
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