Service: Mietwagen - darauf muss geachtet werden
Hier stellt sich die Frage, ob die Bremsen in Ordnung sind und auch die Sicherheitsgurte funktionieren. Auf jeden Fall sollte jetzt in Deutschland auch darauf geachtet werden, ob das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist. Denn wer mit dem Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, sollte auf diese nicht verzichten.
Bei schnee-, matsch- und eisbedeckten Fahrbahnen nur mit geeigneten Reifen fahren. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter - trotz Vollkaskoversicherung - hohe Regressforderungen zukommen, informierte der ADAC. Es ist die Entscheidung des Mieters, ob er für sein Fahrzeug Winterreifen haben möchte. Er trägt als Fahrer die Verantwortung. Sind die Reifen an seinem Mietauto mit M+S oder mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet, drohen weder bei einer Verkehrskontrolle noch bei einem Unfall Probleme.
Bei den Autovermietern Hertz und Sixt sind ungefähr 80 Prozent der Flotte mit Winterreifen ausgerüstet, für diese muss allerdings ein Aufpreis gezahlt werden. Speziell in den Regionen mit einer höheren Schneefallwahrscheinlichkeit steht bei diesen immer ein Auto mit Winterpneus zur Verfügung. Wer rechtzeitig bestellt, hat die Sicherheit, dass das gewünschte Auto auf alle Fälle mit Winterreifen vorhanden ist.
Beim ADAC können auch Clubmobile gemietet werden, die immer über Ganzjahres- oder Winterreifen verfügen. Bisher wurden die Clubmobile nur Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs kostenlos angeboten, um nach einer Panne wieder mobil zu sein. Jetzt können die Fahrzeuge auch für private Zwecke sowie Unfallersatz telefonisch bei 60 Stationen im Bundesgebiet reserviert und gemietet werden. Außerdem bietet der Automobilclub auch Wohnmobile, auf Wunsch mit Winterreifen, zur Anmietung.
Im Ausland müssen noch weitere Sachen beachtet werden. In vielen europäischen Staaten und in den USA sind die gesetzlichen Haftpflicht-Deckungssummen sehr gering. In Spanien etwa beträgt sie maximal 338 000 Euro pro Person. Verursacht ein Urlauber mit seinem gemieteten Fahrzeug einen Unfall, gehen höhere Schadenersatzansprüche zu seinen Lasten. Mit einer so genannten Mallorca-Police sichern sich Reisende eine Deckung in Höhe von mehreren Millionen Euro. Viele Kfz-Versicherer haben diese Police mittlerweile in ihren regulären Kfz-Haftpflichtpolicen integriert. Der ADAC rät, vor der Reise beim Versicherer nachzufragen. Ist die Mallorca-Police nicht enthalten, bietet der Club ab 17 Euro eine Absicherung. (ar/nic) Letzte Änderung: 29.11.2006
Mietwagen - darauf muss geachtet werden. Foto: Auto-Reporter/GlobusPress
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