Service: Tuning-Maßnahmen stets der Kfz-Versicherung melden
Vor allem bei jungen Leuten übt die Tuning-Szene einen ganz besonderen Reiz aus. Spurverbreiterung, Breitreifen, Spoiler, Auspuffanlagen, Leistungssteigerung und ein tiefer gelegtes Fahrwerk sind in Mode. Damit die Betriebserlaubnis eines getunten Fahrzeugs nicht erlischt, müssen Änderung und Umbauten durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Anschließend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen.
Kaum bekannt ist hingegen, dass Tuning-Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden müssen. Wird dies versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen, so die GTÜ.
Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung" und zeigen sich hier in der Regel unnachgiebig. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer sicher gehen will, holt vor einer geplanten Umrüstaktion Rat beim Sachverständigen ein und vermeidet so unnötige Kosten und Stress. (ar/os) Letzte Änderung: 08.05.2007
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