Service: Vorsicht vor Alkoholtestern
Über das Internet oder in Apotheken können eine Vielzahl von unterschiedlichen Schnelltests erworben werden, auch in manchen Kneipen hängen Alkoholtester für die Gäste bereit. Grundsätzlich jedoch gilt: Schon bei Werten von knapp unter 0,3 Promille ist das Reaktionsvermögen beeinträchtigt. "Deshalb ist davon abzuraten, sich mit Hilfe von irgendwelchen Berechnungen oder Messgeräten an diese Schwelle heranzutrinken", so Dr. Bernd Wiesner von TÜV Süd. Außerdem ist auf die Messgenauigkeit der meisten Schnelltester - anders als bei den teuren Profigeräten, wie sie zum Beispiel die Polizei verwendet - meist kein Verlass. Selbst die meisten Hersteller raten davon ab, anhand der Testergebnisse auf die Fahrtüchtigkeit zu schließen.
Wer sich trotzdem daran orientiert, riskiert nicht nur den Führerschein. Wer sich mit 0,3 Promille ans Steuer setzt und einen Unfall verursacht, kann strafrechtlich belangt werden. "Vor Gericht hat der mit einem Billigautomaten gemessene Atemalkoholwert keine Aussagekraft. Dort zählt das Ergebnis der Blutentnahme", so der TÜV-Experte. Um den Konflikt zwischen Promille und Führerschein erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist es am besten, gleich mit einer Fahrgemeinschaft, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi zur Karnevalsfeier zu fahren. (ar/sb) Letzte Änderung: 01.02.2007
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