Service: Was bringt 2007 Neues für die Autofahrer?

Das Jahr 2007 bringt für die Autofahrer viele Neuerungen. Darauf hat auch der ADAC hingewiesen. Viele Regelungen machen das Autofahren teurer, andere beschränken die Mobilität aus Umweltgründen. Die wichtigsten Neuerungen sind nachfolgend zusammengefasst.

Die Mehrwertsteuer wird von 16 auf 19 Prozent erhöht, damit verteuert sich nicht nur die Anschaffung von Fahrzeugen sondern auch die Reparaturkosten und die Kraftstoffpreise. Bei denen kommt noch die Zwangsbeimischung von Biokraftstoffen bei Diesel und Benzin dazu, die den Treibstoffpreis um circa fünf Cent steigen lässt.

Die Entfernungspauschale wird gekürzt. Künftig kann der Pendler erst ab einer Entfernung von 21 Kilometern 30 Cent pro Kilometer absetzen.

Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen können ab dem 1. Januar 2007 nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens die Abgasnorm "Euro 4" erfüllen. Motorräder müssen mindestens "Euro3" erfüllen.

Bei der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter ist mit einem Bonus von 330 Euro zu rechnen. Wer nicht nachrüstet, zahlt ab dem 1.April 2007 einen Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Kraftfahrzeuge werden ab dem 1. März 2007 entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit verschiedenfarbigen Plaketten gekennzeichnet. In speziell ausgewiesenen Umweltzonen können dann Fahrverbote für Autos mit höherem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Eine weitere EU-Richtlinie schreibt größeren Städten vor, bis Mitte 2007 Karten zur Darstellung der Lärmbelastung zu erstellen.

Autofahrer, die im europäischen Ausland ein Knöllchen über mehr als 70 Euro erhalten haben, müssen sich ab März 2007 darauf gefasst machen, dass es vollstreckt wird.

Für Fahranfänger am Steuer gilt ab Sommer 2007 unabhängig vom Alter ein zweijähriges absolutes Alkoholverbot.

Ab Sommer ist auch Schluss mit dem "Führerscheintourismus". Nach einem vorausgegangenen Entzug der Fahrerlaubnis müssen EU-Führerscheine nicht mehr anerkannt werden.

Der Schadenersatz für Opfer von Fahrerflucht wird ab Juni 2007 in der der 5. KH-Richtlinie geregelt.

Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte die Versicherung des Unfallgegners jetzt im eigenen Land verklagen. Die Mindestdeckungssummen müssen innerhalb von fünf Jahren auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden angehoben werden.

Stillgelegte Autos verlieren nicht mehr automatisch nach 18 Monaten die Betriebserlaubnis. Für die Einstufung als Oldtimer ist ein Mindestalter von 30 Jahren und ein Gutachten von einem Prüfingenieur erforderlich.

Letzthalter von Pkw bis zu einem Gewicht von 3,5 t haben ab dem 1. Januar 2007 die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug kostenlos beim Hersteller oder Importeur zurückzugeben.

Rasern, Alkohol- und Drogenkonsumenten sollen ab dem Jahr 2007 deutlich höhere Bußgelder drohen.

Berufskraftfahrer dürfen nur noch 56 Stunden pro Woche hinter dem Steuer sitzen. Bisher waren es 74 Stunden. Pro Tag darf maximal neun Stunden gefahren werden, zweimal in der Woche maximal zehn Stunden. Nach 4,5 Lenkstunden sind 45 Minuten Pause angesagt.

In den Nachbarstaaten erwartet den Autofahrer ebenfalls Neues. In Italien werden zum Jahresbeginn turnusgemäß die Bußgelder angehoben. Bis zum 1. April 2007 gelten in einigen Städten Südtirols temporäre Fahrverbote für schadstoffintensive Pkw.

In Österreich gilt auf bestimmten Abschnitten der A12 Tempo 100. Auf der A10 zwischen Knoten Salzburg und Golling sind generell nur 100 km/h erlaubt.

Abgesehen von diesen geplanten oder bereits beschlossenen Neuerungen werden in den Gremien der EU bereits zahlreiche andere Pakete für die Autofahrer geschnürt. (ar/nic) Letzte Änderung: 13.12.2006









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