Service: Worauf beim Urlaub mit dem Auto im Ausland zu achten ist
Wenn Europa Sommerferien macht, wird es schnell eng auf Straßen und an Stränden. Wer jetzt seinen Urlaub plant, sollte einen Blick auf die Sommerferientermine der europäischen Nachbarn werfen, um sich Stress bei der Anreise und im Ferienort zu ersparen. Grundsätzlich sind Juni, Juli und August die Monate, in denen Urlauber sich in ganz Europa auf großen Andrang einstellen müssen, weiß der ADAC. Wer es vermeiden kann, sollte grundsätzlich nicht am Wochenende in die Ferien starten. Es empfiehlt sich, in der Woche loszufahren und gegebenenfalls eine Übernachtung auf der Strecke einzuplanen. Wer in den frühen Morgenstunden oder nachts losfährt, erspart sich unter Umständen ebenfalls stundenlange Staus auf dem Weg ans Urlaubsziel.
In Italien wird es in diesem Jahr zwischen dem 8. Juni und 14. September in den touristischen Hochburgen voll werden. In Spanien liegt die Haupturlaubszeit zwischen 15. Juni und 15. September. In Frankreich sind vom 4. Juli bis 1. September fast zwei Monate Schulferien, und in Portugal sind es sogar drei Monate (17. Juni bis 17. September). Ungarn gibt seinen Schülern vom 13. Juni bis 29. August frei. Mit Kroatien schließen zwei weitere beliebte Urlaubsländer für den gesamten Juli und August die Klassenzimmer.
Durch den Beginn der Sommerferien bei reisefreudigen Nachbarn wie zum Beispiel den Dänen (28. Juni bis 10. August) oder den Holländern (5. Juli bis 31. August) müssen Autofahrer auch auf den deutschen Autobahnen mit zusätzlichen Staus und Behinderungen rechnen.
Wer sich vor unangenehmen Überraschungen und einem Knöllchen als unliebsames Urlaubssouvenir schützen möchte, der sollte sich rechtzeitig über die Verkehrsvorschriften im Ferienland informieren. Die Strafen gegen Verstöße liegen zum Teil erheblich höher als in Deutschland. So hat beispielsweise Griechenland für dieses Jahr die Bußgelder deutlich angehoben, die sich zudem verdoppeln, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen gezahlt wird.
Bei Rotlicht- oder Überholverstößen muss beispielsweise mit 350 Euro gerechnet werden. In Spanien droht laut ADAC bei schweren Verkehrsverstößen wie dem Fahren mit 60 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit oder einer Blut-Alkohol-Konzentration ab 1,2 Promille jetzt eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. In Luxemburg wurde die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 heruntergesetzt. In Estland, Lettland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn herrscht striktes Alkoholverbot am Steuer.
Besonders aufmerksam sollten Urlauber in Norwegen fahren. Zu schnelles Fahren wird mit Strafen ab 395 Euro geahndet, für das Überfahren einer roten Ampel oder Überholen im Überholverbot drohen 660 Euro Bußgeld. Parkvergehen werden nicht nur in Norwegen, sondern etwa auch in Spanien und Irland mit 80 Euro und mehr bestraft.
Der ADAC weist darauf hin, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden können. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingefordert werden. Bis dahin muss aber jederzeit dort, wo der Verstoß stattgefunden hat, mit sofortigen Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden.
Vorsorge sollte auch gegen Unfall oder Krankheit im Urlaub getroffen werden. Eine Reisekrankenversicherung und ein Pannenschutzbrief stehen an erster Stelle. Auch sollte die Grüne Versicherungskarte nicht fehlen. Sie wird zwar nicht mehr in allen Ländern offiziell benötigt, aber im Fall eines Schadens wird doch immer wieder nach ihr gefragt. Ärger mit Unfallgegnern und Versicherungen im Ausland können sich Autofahrer auch durch einen Auslandschadenschutz ersparen, der eine Schadensregulierung wie im Inland ermöglicht, denn nicht selten bleiben die Urlauber jahrelang auf den Kosten sitzen.
Grundsätzlich gelten im Ausland ähnliche Verhaltensregeln wie in Deutschland. Die Unfallstelle ist abzusichern. Notieren sollte man alle wichtigen Daten des Unfallgegners: Namen und Anschrift, amtliches Kennzeichen, Nationalitätszeichen, Haftpflichtversicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer. Die Polizei sollte bei Personenschäden oder hohen Sachschäden immer gerufen werden, in den meisten osteuropäischen Ländern empfiehlt es sich generell. Das Gleiche gilt, wenn sich der Unfallgegner vom Unfallort entfernt hat, sein Fahrzeug nicht versichert ist oder zwischen den Unfallbeteiligten keine Einigung erzielt werden kann. (ar/jri) Letzte Änderung: 26.03.2008
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