Sicherstellung der Fahrerlaubnis: Der Fahrer zahlt immer
Die Kosten müssen vom Überprüften selbst dann übernommen werden, wenn das anschließende Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 7 A 11548/06.OVG). Der Fall: Eine Doppelstreife hatte einen Kraftfahrer angehalten, der ihr sofort durch deutliche Rötung der Bindehäute sowie wegen des wässrigen Glänzens der Augen auffiel. Zwar ging der Alkoholtest negativ aus, doch der Drogenschnelltest schlug an und wies auf die Einnahme von Amphetaminen hin. Die wurden dann bei der späteren Blutanalyse wirklich - wenn auch in nur minimaler Konzentration - gefunden.
Für das, angesichts des auffälligen Verhaltens des Kraftfahrers, zweifellos rechtmäßige Einziehen der Fahrerlaubnis und die Fahrt zur Wache stellte die Verkehrsbehörde dem Mann zwei Polizisten-Einsatzstunden zuzüglich der Fahrtkosten mit je 0,30 Euro pro Kilometer in Rechnung. Zu Recht, wie die Koblenzer Richter entschieden. "Denn nach dem Landesgebührengesetz darf die Polizei für die Sicherstellung von Sachen - in diesem Fall der Fahrerlaubnis - bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten solche Gebühren erheben", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Weitere Kosten - wie hier für die anschließende Bearbeitung des Vorgangs in der Dienststelle - muss die Behörde allerdings selbst tragen. (ar/PS) Letzte Änderung: 10.06.2007
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