Skoda setzt sich gegen tschechische Kartellbehörde durch

Skoda hat sich im Streit um eine im Jahr 2003 von den Kartellbehörden in Tschechien verhängte 2-Millionen-Euro-Geldbuße wegen Marktmissbrauchs endgültig durchgesetzt. Nachdem beim ersten Widerspruch durch die VW-Tochter das Strafgeld bereits auf eine Million Euro reduziert worden war, hob jetzt das Kartellamt in der folgenden Berufungsverhandlung die Entscheidung völlig auf und stellte das Verfahren ein.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Beschwerden von Leasinggesellschaften, die dieselben Rabatte forderten, wie sie Großkunden erhalten. Skoda lehnte dies ab, weil die Leasinggesellschaften keine Endverbraucher seien und man außerdem sein selektives Vertriebssystem vor dem Aufbau eines parallelen Netzes durch die Leasingunternehmen schützen müsse. Schließlich seien diese bei der späteren, eigenen Vermarktung nicht verpflichtet, die für Vertragshändler geltenden strengen Qualitätsstandards einzuhalten und könnten damit sowohl dem Hersteller als auch dem Handel schaden. Eine Argumentation, die letztlich überzeugte. (ar/PS/hhg) Letzte Änderung: 16.06.2007









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