Smart muss Werbung zurückziehen

Der Smart Fortwo CDI darf nicht länger als Auto mit extrem niedrigen Emissionswerten bezeichnet werden. Das Stuttgarter Landgericht untersagte heute (13. Juni 2007) dem Hersteller, weiterhin mit dieser Behauptung für den Kleinstwagen zu werben. Damit gaben die Richter einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die DaimlerChrysler-Tochter Smart Recht. Bei jeder Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von 7500 Euro.

Der Smart Fortwo wird nicht mit einem geregelten Russpartikelfilter, sondern mit einem so genannten offenen System ausgerüstet, das weniger Feinstaub zurückhält. Smart muss jetzt binnen vierzehn Tagen die beanstandete Werbung aus dem Internet löschen und darf sie auch nicht mehr in neuen Broschüren abdrucken. (ar/jri) Letzte Änderung: 13.06.2007









Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:

Autonews Archiv
Aktuelle Umfrage
Würden Sie auf ein Auto verzichten, wenn Sie könnten?
Kfz-Newsletter
Jede Woche die aktuellen News über neue Autos, Termine und Unterhaltsames aus der Kfz-Branche
Newsletter abonnieren

Sie sind hier: Startseite > Autonews > Archiv > Juni 2007 > Smart muss Werbung zurückziehen