Sommerreifen im Winter auch ein rechtliches Risiko
Wer also bei winterlichen Straßenverhältnissen etwa mit Sommerreifen fährt und den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Nun sind im vergangenen Winter keine Fälle bekannt geworden, bei denen zum Beispiel in einer allgemeinen Verkehrskontrolle bei Schnee ein Bußgeld erhoben worden wäre.
Doch wie verhalten sich Versicherungen, wenn bei Schnee und Eis ein Schaden von einem Auto mit Sommerreifen verursacht wird?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung wird auf jeden Fall für den Schaden eines Unfallgegners aufkommen. Wer aber seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen will, wird möglicherweise wegen "grober Fahrlässigkeit" leer ausgehen. Erst ab Januar 2009 gilt, dass alle Versicherer auch bei "grober Fahrlässigkeit" zumindest eine Teilleistung erbringen müssen. Es lohnt sich also ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Denn manche Versicherungen verzichten grundsätzlich auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" und zahlen.
Wer durch einen anderen Autofahrer geschädigt wird, muss aber damit rechnen, zur Mithaftung herangezogen zu werden, wenn sein Fahrzeug nur mit Sommerreifen ausgestattet ist. So verurteilte das Amtsgericht Trier einen Autofahrer zu einer Mithaftung von immerhin 20 Prozent. Ihm war auf stark verschneiter Straße die Vorfahrt genommen worden, und er geriet beim Bremsen ins Schleudern. Die Amtsrichter führten das auf seine Sommerreifen zurück. (ar/Sm) Letzte Änderung: 22.12.2008
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