Sonntagsfahrverbot darf nicht ausgehöhlt werden
Der Bundesverkehrsminister forderte die Länder auf, restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umzugehen. Ausnahmen von der Regelung sollten auch die Ausnahme bleiben. Leichtverderbliche Lebensmittel etwa müssen selbstverständlich auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. (ar/nic) Letzte Änderung: 22.11.2006
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