Spanien verschärft Strafen für Verkehrssünder

Spanien hat nach Angaben des ADAC die Strafen für schwere Verkehrsverstöße drastisch verschärft. Hohe Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholfahrten können anstelle einer Geldstrafe jetzt auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit der Neuregelung will die spanische Regierung die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern senken.

Wer auf Autobahnen das Tempolimit von 120 km/h um mehr als 80 km/h überschreitet oder innerhalb geschlossener Ortschaften statt der erlaubten 50 km/h mehr als 110 km/h fährt, muss künftig mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen. Die gleiche Freiheitsstrafe droht Alkoholsündern, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.

Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144 000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen abhängt. Ob eine Geld- oder eine Gefängnisstrafe verhängt wird, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich drohen bis zu vier Jahre Führerscheinentzug. (ar/jri) Letzte Änderung: 13.05.2008









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