Spanien verschärft Strafen für Verkehrssünder
Wer auf Autobahnen das Tempolimit von 120 km/h um mehr als 80 km/h überschreitet oder innerhalb geschlossener Ortschaften statt der erlaubten 50 km/h mehr als 110 km/h fährt, muss künftig mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen. Die gleiche Freiheitsstrafe droht Alkoholsündern, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.
Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144 000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen abhängt. Ob eine Geld- oder eine Gefängnisstrafe verhängt wird, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich drohen bis zu vier Jahre Führerscheinentzug. (ar/jri) Letzte Änderung: 13.05.2008
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