Strafen für Lenkzeitverstöße beschlossen

Lkw- und Busfahrer, die gegen die vor gut einem Monat beschlossenen neuen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, müssen künftig auch in Deutschland mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Der Bundestag hat gestern Abend (10. Mai) einen entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Zuwiderhandlungen von Fahrern mit Strafen in Höhe von bis zu 5000 Euro, Spediteure sogar mit Zahlungen bis zu 15 000 Euro bestraft.

Die Verabschiedung des Gesetzes war überfällig, da zuvor die rechtliche Grundlage zur Durchsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht gegeben war. Die neuen Lenkzeiten erlauben neun Stunden täglich und zweimal wöchentlich zehn Stunden hinter dem Steuer. Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Von den täglich elf Stunden Ruhezeiten müssen neun statt bisher acht Stunden am Stück eingehalten werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn in doppelter Besetzung gefahren wird. Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Jeder Fahrer muss innerhalb von zwei Wochen mindestens 45 Stunden pro Woche am Stück pausieren oder eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten. (ar/os) Letzte Änderung: 11.05.2007









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