Strafen für Lenkzeitverstöße beschlossen
Die Verabschiedung des Gesetzes war überfällig, da zuvor die rechtliche Grundlage zur Durchsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht gegeben war. Die neuen Lenkzeiten erlauben neun Stunden täglich und zweimal wöchentlich zehn Stunden hinter dem Steuer. Nach spätestens 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Von den täglich elf Stunden Ruhezeiten müssen neun statt bisher acht Stunden am Stück eingehalten werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn in doppelter Besetzung gefahren wird. Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Jeder Fahrer muss innerhalb von zwei Wochen mindestens 45 Stunden pro Woche am Stück pausieren oder eine regelmäßige und eine verkürzte Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten. (ar/os) Letzte Änderung: 11.05.2007
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