Strengere Abgasvorschriften für Motorräder

Flensburg, 29. Juni 2004. Ab  1. Juli 2004  führt die Richtlinie 2002/51/EG in allen EU-Mitgliedstaaten stufenweise zu einer Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen von zwei- und dreirädrigen sowie leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen.

 

Im Vergleich zur Entwicklung der Abgasvorschriften für Personenkraftwagen steht die Schadstoffreduzierung der Krafträder noch am Anfang. Während für die Kräder ab Jahresmitte die  Euro-2-Norm  vorgeschrieben ist, sind Pkw-Neuzulassungen mit einer so bezeichneten Schadstoffstufe längst Schnee von Gestern.

 

Voraussetzung für die Neuzulassung eines Motorrads ab 1. Juli 2004 ist also die Anerkennung des Fahrzeugtyps als schadstoffarm gemäß Euro 2. Aufschluss über das Schadstoffverhalten eines Fahrzeuges geben die letzten zwei Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1“ in den Fahrzeugpapieren.

Euro1-Fahrzeuge, die den Anforderungen der neuen Richtlinie noch nicht gerecht werden, können dennoch mit einer Ausnahmegenehmigung, die das Kraftfahrt-Bundesamt bis zum 30. Juni 2005 zugelassen werden. Mit Stichtag 1. Juli 2005 ist dann endgültig die Einstufung in Euro 2 bei Neuzulassungen erforderlich.

 

Eine weitere Verschärfung des Typgenehmigungsverfahrens zeigt ihre Auswirkungen bei der Zulassung von Krafträdern zum  1. Januar 2007 . Dann sind nur noch Neuzulassungen der  Euro3-Norm  möglich. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinserien mit weniger als 5000 Einheiten im Jahr. In den Fällen ist eine Fristverlängerung um 1 Jahr möglich.

 

Die Maßnahmen im Überblick:

 

 

Termin

Neuzulassung mit sogenannter Emissionsklasse

Schlüsselnummer

1. April 2000

Euro 1

05, 06

1. Juli 2004

Euro 2

09, 10

1. Juli 2005

Fristverlängerung um 1 Jahr mit Ausnahmegenehmigung sowie für Enduros und Trial-Krafträder

 

1. Jan. 2007

Euro 3

11, 12

1. Jan. 2008

Fristverlängerung um 1 Jahr bei Kleinserien

 

 

Insgesamt gibt es 3,7 Mio. Krafträder in Deutschland. Etwa 1/3 davon entspricht der Euro1-Norm. Bei einer jährlichen Neuzulassungsrate von etwa 200 000 Krädern dürfte 2007 die Hälfte des Motorradbestandes eine Schadstoffreduzierung aufweisen. Beim Pkw-Bestand wurde in diesem Jahr vergleichsweise ein Deckungsgrad von 97,5 Prozent erreicht.

 

Die Umsetzung der Richtlinie 2002/51/EG trägt zu einer weiteren Reduktion der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.

Letzte Änderung: 30.06.2004









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