Tiefensee will Dieselrussfilter für Lkw und Busse

Künftig können schwere Lkw und Busse mit Rußfiltern nachgerüstet werden. Das regelt die heute in Kraft getretene 30. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die vom Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Verordnung legt die Kriterien für den Einsatz von Dieselrußfiltern bei schweren Nutzfahrzeugen fest. Mit ihr werden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme definiert. Tiefensee dazu heute in Berlin: "Mit den neuen Regelungen wird der Lkw-Verkehr umweltfreundlicher, und die Belastung mit Feinstäuben wird vermindert."

Die Verordnung schließt an die seit Februar 2006 für die Aus- bzw. Nachrüstung von Diesel-Personenkraftwagen geltenden Vorschriften an. Sie enthält die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge/mobile Maschinen sowie die für die Nachrüstung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachrüstungsanforderungen vorgegeben. Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen oder bei der Mauthöhenverordnung Bezug genommen werden kann. (ar/nic) Letzte Änderung: 01.06.2007









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