Tiefensee will Dieselrussfilter für Lkw und Busse
Die Verordnung schließt an die seit Februar 2006 für die Aus- bzw. Nachrüstung von Diesel-Personenkraftwagen geltenden Vorschriften an. Sie enthält die Definition von Partikelminderungsklassen (PMK) und die Festlegung von technischen Mindestanforderungen, die Diesel-Nutzfahrzeuge/mobile Maschinen sowie die für die Nachrüstung dieser Kraftfahrzeuge entwickelten Partikelminderungssysteme einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit und die Reinigungswirkung der eingesetzten Systeme. Zudem werden auf Euro-1-Kraftfahrzeuge abgestimmte Nachrüstungsanforderungen vorgegeben. Gleichzeitig werden die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, auf die in anderen Gesetzen oder Verordnungen bei der Gewährung von Benutzervorteilen wie Ausnahmen von Fahrverboten in bestimmten Zonen oder bei der Mauthöhenverordnung Bezug genommen werden kann. (ar/nic) Letzte Änderung: 01.06.2007
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