Trucker darf in Socken statt Schuhen fahren

Vom Gesetzgeber ist nicht vorgeschrieben worden, wie die Fußbekleidung eines Kraftfahrzeugführers aussehen muss. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in dem Zusammenhang jetzt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro als Unrecht erklärt. (Az. 2 Ss OWi 577/06).

Den Betrag sollte ein Lkw-Fahrer zahlen, weil er auf die Bundesautobahn A9 mit seinem Laster ganz ohne Schuhwerk und nur in leichten Socken unterwegs gewesen war und dabei von einer Polizeistreife erwischt wurde. Zwar ist es auch nach Ansicht der fränkischen Richter mit den Pflichten eines sorgfältigen Verkehrsteilnehmers unvereinbar, ein Kraftfahrzeug ohne rechtes Schuhwerk zu führen, doch kann dieses ihm nicht vorgeschrieben werden.

Wird allerdings dadurch jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt kann der leichtfüßige Fahrer über die zivilrechtliche Haftung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 05.10.2009









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