TÜV Rheinland berät Tuning-Fans vor allen Umbaumaßnahmen
Damit bei der Fahrzeugabnahme nichts schief läuft, sollten Tuning-Fans bereits vor den geplanten sportiven Verschönerungskuren bei einer TÜV Rheinland-Prüfstelle kompetenten Rat einholen. Leistungssteigerungen müssen beispielsweise in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis, erklärte der TÜV. Neben Bußgeld und Punkten können auch die Versicherungen im Schadensfall Regressforderungen geltend machen.
Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern muss allerdings berührungslos überfahren können werden können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer, deren Unterkante muss mindestens 50 Zentimeter .über der Fahrbahn liegen.
Während neue Rad-/Reifen-Kombinationen häufig eine Änderungsabnahme erfordern, dürfen Hobby-Bastler den Schaltknüppel meist ohne Eintragung auswechseln.
Mehr Infos zu allen angesagten Schrauber-Themen und aktuellen Szene-Meetings gibt's im Tuning-Portal von TÜV Rheinland (www.tuv.com/tuning). (ar/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 28.04.2009
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