Umweltprämie stößt auf gute Resonanz
Wenn Bundeswirtschaftsminister Glos wie geplant am morgigen Mittwoch die Verordnung unterzeichne, sei der Weg für den Bundestagsbeschluss am 13. Februar frei. Nach derzeitigen Informationen werde die Prämie für Privatkunden gelten, die ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug zur Verschrottung abmelden und sich einen Neu- oder Jahreswagen kaufen. Die aktuelle Definition eines Jahreswagens sieht die Zulassung seit maximal zwölf Monaten auf einen in Deutschland ansässigen Autohändler oder - hersteller vor, teilte der ZDK mit.
Die Verschrottung des alten Wagens muss durch den so genannten Verwertungsnachweis einer Altautoannahmestelle nachgewiesen werden. Das Antragsformular für die Prämie wird derzeit vorbereitet und kann,nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft ab 27. Januar von der Internetseite www.bafa.de heruntergeladen werden.
Der Kfz-Verband geht davon aus, dass durch die Prämie rund 200 000 zusätzliche Käufe neuer oder junger Pkw ausgelöst werden können. (ar/jri) Letzte Änderung: 20.01.2009
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