Umweltzone: Gelb bleibt in Hannover nun doch draußen
Sander hatte seine Weisung unter anderem damit begründet, dass nicht Feinstaub, sondern Stickstoffoxide das eigentliche Problem seien. Diese würden durch den Einbau von bestimmten Partikelfiltern sogar noch erhöht. Dies treffe nicht zu, stellte das Gericht fest. Außerdem hätte der Minister die Öffentlichkeit beteiligen müssen und habe daher auch einen formalen Fehler begangen.
Der Umweltminister will das Urteil akzeptieren und sich stattdessen für eine großzügigere Handhabung der Ausnahmegenehmigungen stark machen. (ampnet/jri)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 17.02.2010
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