"Ungeheuer" hinterm Steuer
Denn wer sich mit Gesichtsmaske oder Kostüm hinter das Lenkrad eines Pkw setzt, gefährdet sich und andere, da Bewegungsfreiheit, Sicht und Gehör beeinträchtigt werden können. Bei einer Polizeikontrolle droht zudem ein Bußgeld und kommt es aufgrund der Maskierung zu einem Unfall sogar der Verlust des Kaskoschutzes. Damit das ausgelassene Faschingstreiben ohne fahlen Beigeschmack vorbeigeht, raten die Fachleute außerdem dazu, den Wagen nur unalkoholisiert in Gang zu setzen. Denn bereits ab 0,3 Promille im Blut drohen sieben Punkte in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Führerscheinentzug. (ar/GP) Letzte Änderung: 15.02.2007
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