Urteil: Autokäufer muss bestelltes Fahrzeug bei Benzinwechsel nicht abnehmen
Im vorliegenden Fall wertete das Gericht dabei auch den Tatbestand, dass der von der Klägerin gekaufte Polo nicht zur "gewöhnlichen Verwendung" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geeignet ist, da er mit Superplus oder Superbenzin betrieben werden muss. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 02.11.2009
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