Urteil: Behörde haftet für herabstürzende Äste eines Straßenbaums
Der zuständige staatliche Forstbetrieb hatte nach dem gewaltigen Unwetter zwar alle Bäume am Straßenrand inspiziert und für gesund befunden. Allerdings besaß die Rotbuche, von der später das Geäst auf das Auto fiel, einen für jedermann sichtbaren ungünstigen Vergabelungsaufbau. Eine solche von den Fachleuten als "Druckzwiesel" bezeichnete Kronenstruktur sei prinzipiell bruchgefährdet, erklärte die Anwaltshotline. Deshalb hätten die Mitarbeiter des Forstbetriebes besondere Vorsicht walten lassen müssen.
Die Baum-Eigentümer haben sich mit den anwachsenden Umwelt- und Naturbelastungen dabei auf ein stetig wachsendes Haftungsrisiko einzustellen. Daraus erklärt sich auch das jetzt veröffentlichte Coburger Urteil, nach dem die Waldbehörde für den Unfall-Schaden in Höhe von 6600 Euro voll aufzukommen hat. (ar/nic) Letzte Änderung: 15.08.2008
Leser dieser News interessierten sich auch für folgende Themen:
- IAA-Sympsium zum Kommunalfahrzeug
- AvD verlangt Einsatz der LKW-Maut ausschließlich für den Straßenbau
- Breite Unterstützung für hessische Bundesratsinitiative zur Lkw-Maut
- Vorstellung Ecocraft ES: Mit der Kraft der 14 Batterien
- Service: Eltern und Autofahrer können beim sicheren Schulweg helfen


