Urteil: Bei 18 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg
Das Gericht hat damit die Klage eines Kraftfahrers zurückgewiesen, dem während eines laufenden Widerspruchsverfahrens drei seiner bis dahin 18 Punkte in Flensburg erlassen worden waren. Der Kläger habe zwar richtig festgestellt, dass für die Rechtmäßigkeit eines Fahrerlaubnis-Entzugs die zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend sei, doch damit ist eben nicht die Zusatz-Entscheidung im anschließenden Widerspruchsverfahren, sondern der eigentliche Bescheid der Behörde zuvor gemeint, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic) Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 23.12.2009
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