Urteil: Bei zu hohem Verbrauch kann es Schadenersatz geben
Geklagt hatte ein Mercedes-Kunde, dessen E-Klasse-Kombi in der Praxis deutlich mehr Diesel verbraucht als die vom Hersteller angegebenen 10,2 Liter bzw. 7,6 Liter im Stadt- bzw. Außerortsverkehr. Der Autofahrer ermittelte einen um 15 Prozent höheren Verbrauch. Ein im Auftrag des Gerichts erstelltes Gutachten wies zwar nur einen Mehrverbrauch von 9,1 Prozent aus. Zusätzlich zum Schadenersatz zahlt Daimler das private Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von 2400 Euro und räumt ihm eine Minderung des Kaufpreises von 2500 Euro ein. (ar/nic) Letzte Änderung: 05.12.2008
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