Urteil: Blitzer dürfen "ungefragt fotografieren"
Richtig sei zwar, dass sich der Verkehrssünder nicht mit der Bildaufnahme einverstanden erklärt habe, auf der er als Fahrer identifiziert wurde. Das ungenehmigte Fotografieren sei aber im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit erlaubt. Der Verkehrsteilnehmer muss also die Strafe wegen zu schnellen Fahrens bezahlen. (ampnet/nic)
Peter Schwerdtmann Letzte Änderung: 20.07.2010
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