Urteil: Bluetooth-Hörer darf beim Autofahren ans Ohr gedrückt werden
Nach der Straßenverkehrsordnung handelt ein Fahrzeugführer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Die Benutzung eines Earsets sei nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleich zu setzen, weil das Earset nicht mit der Hand gehalten werden muss, sondern eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitzt, erklärte die www.anwaltshotline.de. (ar/nic) Letzte Änderung: 09.10.2008
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